BarCamp „Nachlasspflege“

"Nachlasspflegschaft" oder "Was bleibt nach dem Leben?"

Als Frank bei der Vorstellung des Bar-Camps "seltsame Themen" erwähnte, dachte ich mir, da steuere ich doch gleich mal eines bei. Nach der Vorstellung aller Sessions war ich so gespannt auf die diversen Themen und hätte dabei nicht gedacht, dass auch ein "seltsames" und bankenfremdes Thema so viel Zuspruch erhält. Umso mehr habe ich mich über die rege Teilnahme an der Session "Nachlasspflegschaft" gefreut. 

Die Nachlasspflegschaft (§1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, sowie zur Ermittlung der Erben. Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Nachlasspflegschaft sind zum einen ein sicherungsbedürftiger Nachlass und zum anderen unbekannte Erben.

Was sich so trocken anhört, ist in der Praxis allerdings mit viel Leben bzw. eher Sterben und den jeweiligen Lebensgeschichten verknüpft. Nach dem Bestatter, der Polizei oder dem Erblasser selbst, bin ich meistens die erste Person, die die unberührte Wohnung betritt. Dabei erwartet mich oft einiges Skurriles, Trauriges, zum Teil auch Ekeliges oder ganz Banales. Eben alles, was ein Mensch in seinem Leben besessen oder hinterlassen hat. Da stellt sich oft die Frage: Was bleibt nach dem Leben? Was ist wirklich wichtig? Oder um es ganz pathetisch auszudrücken: Was ist der Sinn des Lebens?

In unserer Diskussion stellten wir fest, dass die Antworten darauf so vielfältig sind, wie die Menschen selbst. Einig waren wir uns allerdings alle, dass es auf positive Beziehungen und dem Verfolgen des eigenen Lebenssinnes ankommt. 

Besonders hängen geblieben ist bei mir vor allem ein Satz einer Teilnehmerin: 
"Leben ist jetzt"!

Sara Novakovic

Freiberufliche Nachlasspflegerin - Sara Novakovic Nachlassmanagement
Erbenermittlerin - Hoerner Bank AG
DHBW Mosbach 2016